Jahr: 2020

  • Ein zweifelhaftes (Theater-)Stück an unseren Universitäten

    Die Katze ist aus dem Sack und mit ihr die detaillierten Pläne für eine neue Version des Universitätsgesetzes. Für die Unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) kommen zwar einzelne gute Ansätze vor, leider überwiegen aber die negativen Aspekte, die es zu kritisieren gilt.

    Zuerst stechen dabei Änderungen an den Kompetenzen der Senate heraus: Im Universitätsgesetz 2002 war das Rektorat für Einrichtung und Auflassung von Studien, für die grundlegende inhaltliche Ausrichtung der Lehre anhand des Entwicklungsplans und für die Finanzierbarkeit aller Studien zuständig. Die Ausgestaltung der Studien lag aber rein beim Senat und seinen fachspezifischen Kollegialorganen. Mit der neuen Regelung erhält das Rektorat nun auch eine “Richtlinienkompetenz” für Curricula und damit noch weitergehende Durchgriffsrechte als bisher. “Mit dem vorliegenden Absatz werden die Rechte von Universitätsangehörigen weiter beschnitten und stattdessen in die Hände der Rektorate gelegt. Das macht Universitäten nicht nur weniger demokratisch, sondern eröffnet auch der Regierung mehr Einfluss auf die Studienlandschaft.”, so Desmond Grossmann, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der ÖH.

    Ebenso problematisch ist die geplante “Verschlankung” bei einer möglichen Wiederwahl der*des Rektor*in. Bisher war dieses vereinfachte Verfahren dann möglich, wenn sich sowohl Universitätsrat, als auch Senat mit ⅔-Mehrheit für eine weitere Amtsperiode ausgesprochen haben. Nun soll der Senat als demokratisch gewählte Vertretung von Universitätsangehörigen aus diesem Schritt entfernt werden. Damit wäre es in Zukunft möglich, dass Rektor*innen ohne Rückhalt in der Universität und ohne öffentliche Ausschreibung weitere vier Jahre die Leitung der Universität fortführen. Stattdessen erfolgt die Legitimierung rein durch den Universitätsrat, dessen Mitglieder knapp zur Hälfte von der Regierung entsandt werden. Damit werden Universitäten erneut dem direkten Einfluss der Politik ausgesetzt. Dem Anspruch selbstorganisierter und freier Universitäten wird diese Änderung nicht gerecht.

    Besonders negative Auswirkungen auf den Studienalltag haben die angedachten Änderungen im Studienrecht. In den letzten Wochen hat sich die öffentliche Debatte dabei insbesondere um die Einführung einer Mindeststudienleistung gedreht. Im Entwurf sind  24 ECTS innerhalb von zwei Studienjahren vorgesehen – sonst droht die Exmatrikulation. Während dies für Studierende, die sich Vollzeit auf ein einziges, sinnvoll gestaltetes Studium konzentrieren können, tatsächlich wie eine vergleichsweise niedrige Zahl erscheint, gilt das so leider nicht für andere große Teile der österreichischen Studierendenlandschaft: “Berufstätige, Eltern und andere Studierende mit Betreuungspflichten, sowie Personen mit psychischen Problemen müssen in Zukunft fürchten, bei zu wenig Fortschritt ihr Studium die nächsten 10 Jahre lang nicht mehr studieren zu dürfen.”, so Desmond Grossmann. Zusätzlich stellt das Vorhaben eine Einschränkung von Lernfreiheit sowie ein Verlust der Flexibilität im Studium dar. Ebenfalls befürchtet die FLÖ durch die Einführung einer Mindeststudienleistung eine Beschränkung von Mehrfachstudien durch die Hintertür, da die 24 ECTS pro Studium erbracht werden müssen – was bei mehreren Studien schnell unmöglich wird und eine Gefahr für die Inter- und Transdisziplinarität im tertiären Bildungsbereich bedeutet.

    Zusätzliche Schärfe entsteht dadurch, dass negative Bewertungen und verspätet korrigierte Prüfungen nicht in die Studienaktivität einfließen. Das Semesterende wird so schnell zur Qual, wenn das Zeugnis nicht fristgerecht eintrudelt und das Damoklesschwert der Exmatrikulation über einem schwebt. Dass sich neben Qualität und Strukturierung allein schon die Möglichkeit zu hinreichendem Studienfortschritt zwischen einzelnen Studien stark unterscheidet, zeigt die Sonderauswertung Studierbarkeit der Studierenden-Sozialerhebung 2019. Zumindest beinhaltet die Novelle hier den Ansatz, den Arbeitsaufwand pro ECTS-Credit besser zu vereinheitlichen. Die Konsequenz Ausschluss aus dem Studium dient aber allein der Bereinigung von Statistiken und nimmt keine Rücksicht auf die Lebensrealität der Betroffenen.

    Zusammengefasst werfen viele der geplanten Änderungen kein gutes Licht auf die Vorhaben der türkis-grünen Regierungskoalition. In den nächsten Wochen werden die Unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs auf den Social Media-Kanälen weiterhin über verschiedene Teilaspekte der Novelle berichten. Die FLÖ wird sich auf allen Ebenen für Verbesserungen im Studienrecht einsetzen.

  • Studierendenvertretung geht anders

    FLÖ verlässt ÖH-Koalition weil Parteipolitik nicht über den Interessen der Studierenden stehen darf

    Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) haben wir uns seit dem Jahr 2011 durchgehend in der Exekutive der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (BV, ÖH) für Studierende stark gemacht. Als parteiunabhängige Fraktion ist es unser wichtigstes Anliegen die Interessen der Studierenden in den Mittelpunkt zu stellen. Die destruktiven Fraktionskämpfe der letzten Monate haben die Arbeit im Sinne der Studierenden enorm beeinträchtigt. Die fehlende Gesprächsbereitschaft nach den Geschehnissen auf der letzten Sitzung der ÖH-Bundesvertretung führte zu einer unerträglichen Lähmung der Exekutive. Schlussendlich war es nicht mehr möglich Kritik an der Regierung zu üben. “Wenn man Missstände und das Versagen der türkis-grünen Regierung nicht mehr aufzeigen darf, können wir, als FLÖ, nicht länger Teil dieser Exekutive sein”, stellt Desmond Grossmann, bis dato ÖH Vorsitzender, klar.

    Es tut uns weh die Koalition beenden zu müssen. Wir sehen unter den gegebenen Umständen jedoch nur diese Möglichkeit uns weiterhin konstruktiv auf Bundesebene für die Studierenden einsetzen zu können. Wir werden als Oppositions-Fraktion gemeinsam mit den Hochschulvertretungen weiterhin darum kämpfen, dass die Interessen der Studierenden nicht unter den Trümmern der Parteipolitik begraben werden.

    In den letzten 9 Jahren haben wir uns in der Exekutive  für ein starkes und studierendenfreundliches Hochschulrecht eingesetzt. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium und anderen Stakeholdern war uns ein großes Anliegen, dennoch haben wir Fehlentscheidungen dieser immer offen kritisiert und auch in Stellungnahmen, Presseaussendungen und Gesprächen die Missstände und deren Konsequenzen aufgezeigt. Besonders wichtig war und ist uns die bestmögliche Vertretung der Studierenden auf lokalen Ebenen. Deshalb haben wir unzählige Fortbildungen für Studierendenvetreter_innen aller Hochschulsektoren in ganz Österreich organisiert und stehen diesen auch abseits dieser mit Rat und Tat zur Seite.

    Ein großes Danke gilt allen ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen unserer Familie FLÖ, die in den vergangenen Jahren die Interessen aller Studierenden bestmöglich vertreten haben und auch weiterhin im Sinne der Studierenden agieren werden. Wir möchten auch den Angestellten der BV ein Dankeschön aussprechen, die uns in unserer Arbeit unterstützt haben und die den kontinuierlichen Grundpfeiler der ÖH darstellen.

  • Türkis-grün: Was kommt für Studierende?

    Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) blicken wir gespannt auf Österreichs neuen Regierungskoalition, gleichwohl üben wir Kritik an einigen Punkten im Regierungsprogramm.

    Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt an Universitäten zwar eine gestiegene Finanzierung, andererseits aber durch den demographischen Wandel und die verstärkte Wahl anderer Wege eine sinkende Studierendenzahl. Wir fordern, dass den Universitäten daraus kein Nachteil erwächst und die verbesserten Bedingungen Früchte tragen dürfen. An Fachhochschulen begrüßen wir die Erhöhung von Fördersätzen und Studienplätzen im Sinne der ausfinanzierten Hochschulen.

    Umgekehrt lässt das Programm aber auch Tendenzen erkennen, den Hochschulzugang weiter einzuschränken und das bewährte Studienrecht zu reduzieren. Wir sehen darin die Gefahr, dass die Zahl der Studierenden weiter absinkt, während mehr problematische Fälle auftreten, legt ein starkes Studienrecht auf allen Hochschulen doch den Grundstein für Rechtssicherheit und bildet einen Schutz gegen Willkür. Es muss das erklärte Ziel sein, dass Menschen den für sich richtigen Bildungs- und Ausbildungsweg finden und dann auch ohne unnötige Stolpersteine absolvieren können.

    Wir sind erfreut, dass die neue Regierung in mehreren Punkten den Lebensalltag von Studierenden anerkennt, beispielsweise in der Schaffung von Teilzeitstudien, der Ausweitung von Beihilfen und der Anerkennung an anderer Stelle erworbener Kenntnisse. Es wäre nur konsequent, hier gleich weiterzudenken und Aufnahmegebühren und Studienbeiträge als sozial selektive Mittel vollständig abzuschaffen.

    Mit besonderer Sorge betrachten wir mögliche Verschiebungen von Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Studierenden. Auffallend ist, dass einerseits bei der Richtlinienkompetenz des Rektorats in Studienplänen, deren Beschluss bisher allein dem Senat (mit Stimmrecht der Studierenden!) unterlegen hat, andererseits in der Formulierung “Überdenken des Verhältnisses Universitätsrat, Rektorat, Senat in den Entscheidungsstrukturen”. Vergangene Gesetzesnovellen zeigen oftmals kein positives Bild, insbesondere in Berufungen ist die Stimme der Studierenden seit mehreren Jahren nicht mehr immer vorgesehen. Als größte Gruppe an österreichischen Hochschulen steht Studierenden das Mitspracherecht auf Augenhöhe zu. Auch im relativ neuen System der PädagogInnenbildung Neu (PBN) darf nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden werden.

    Was der Wissenschaftsbereich leider missen lässt, ist ein Ausblick für alle Nicht-MINT-Fächer. Die Regierung muss auch die Grundlagenforschung und angewandte Forschung in anderen Feldern berücksichtigen, darunter insbesondere interdisziplinäre Studien. Wir lehnen es auch ab, die Forschung rein an kurzfristigen Bedürfnissen der Wirtschaft auszurichten, da damit viele Studienfelder komplett unter den Tisch fallen.