Presseaussendung: Ein zweifelhaftes (Theater-)Stück an unseren Universitäten

Presseaussendung: Ein zweifelhaftes (Theater-)Stück an unseren Universitäten

Die Kat­ze ist aus dem Sack und mit ihr die detail­lier­ten Plä­ne für eine neue Ver­si­on des Uni­ver­si­täts­ge­set­zes. Für die Unab­hän­gi­gen Fach­schafts­lis­ten Öster­reichs (FLÖ) kom­men zwar ein­zel­ne gute Ansät­ze vor, lei­der über­wie­gen aber die nega­ti­ven Aspek­te, die es zu kri­ti­sie­ren gilt.

Zuerst ste­chen dabei Ände­run­gen an den Kom­pe­ten­zen der Sena­te her­aus: Im Uni­ver­si­täts­ge­setz 2002 war das Rek­to­rat für Ein­rich­tung und Auf­las­sung von Stu­di­en, für die grund­le­gen­de inhalt­li­che Aus­rich­tung der Leh­re anhand des Ent­wick­lungs­plans und für die Finan­zier­bar­keit aller Stu­di­en zustän­dig. Die Aus­ge­stal­tung der Stu­di­en lag aber rein beim Senat und sei­nen fach­spe­zi­fi­schen Kol­le­gi­al­or­ga­nen. Mit der neu­en Rege­lung erhält das Rek­to­rat nun auch eine “Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz” für Cur­ri­cu­la und damit noch wei­ter­ge­hen­de Durch­griffs­rech­te als bis­her. “Mit dem vor­lie­gen­den Absatz wer­den die Rech­te von Uni­ver­si­täts­an­ge­hö­ri­gen wei­ter beschnit­ten und statt­des­sen in die Hän­de der Rek­to­ra­te gelegt. Das macht Uni­ver­si­tä­ten nicht nur weni­ger demo­kra­tisch, son­dern eröff­net auch der Regie­rung mehr Ein­fluss auf die Stu­di­en­land­schaft.”, so Des­mond Gross­mann, ehe­ma­li­ger stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der ÖH.

Eben­so pro­ble­ma­tisch ist die geplan­te “Ver­schlan­kung” bei einer mög­li­chen Wie­der­wahl der*des Rektor*in. Bis­her war die­ses ver­ein­fach­te Ver­fah­ren dann mög­lich, wenn sich sowohl Uni­ver­si­täts­rat, als auch Senat mit ⅔‑Mehrheit für eine wei­te­re Amts­pe­ri­ode aus­ge­spro­chen haben. Nun soll der Senat als demo­kra­tisch gewähl­te Ver­tre­tung von Uni­ver­si­täts­an­ge­hö­ri­gen aus die­sem Schritt ent­fernt wer­den. Damit wäre es in Zukunft mög­lich, dass Rektor*innen ohne Rück­halt in der Uni­ver­si­tät und ohne öffent­li­che Aus­schrei­bung wei­te­re vier Jah­re die Lei­tung der Uni­ver­si­tät fort­füh­ren. Statt­des­sen erfolgt die Legi­ti­mie­rung rein durch den Uni­ver­si­täts­rat, des­sen Mit­glie­der knapp zur Hälf­te von der Regie­rung ent­sandt wer­den. Damit wer­den Uni­ver­si­tä­ten erneut dem direk­ten Ein­fluss der Poli­tik aus­ge­setzt. Dem Anspruch selbst­or­ga­ni­sier­ter und frei­er Uni­ver­si­tä­ten wird die­se Ände­rung nicht gerecht.

Beson­ders nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Stu­di­en­all­tag haben die ange­dach­ten Ände­run­gen im Stu­di­en­recht. In den letz­ten Wochen hat sich die öffent­li­che Debat­te dabei ins­be­son­de­re um die Ein­füh­rung einer Min­dest­stu­di­en­leis­tung gedreht. Im Ent­wurf sind 24 ECTS inner­halb von zwei Stu­di­en­jah­ren vor­ge­se­hen – sonst droht die Exma­tri­ku­la­ti­on. Wäh­rend dies für Stu­die­ren­de, die sich Voll­zeit auf ein ein­zi­ges, sinn­voll gestal­te­tes Stu­di­um kon­zen­trie­ren kön­nen, tat­säch­lich wie eine ver­gleichs­wei­se nied­ri­ge Zahl erscheint, gilt das so lei­der nicht für ande­re gro­ße Tei­le der öster­rei­chi­schen Stu­die­ren­den­land­schaft: “Berufs­tä­ti­ge, Eltern und ande­re Stu­die­ren­de mit Betreu­ungs­pflich­ten, sowie Per­so­nen mit psy­chi­schen Pro­ble­men müs­sen in Zukunft fürch­ten, bei zu wenig Fort­schritt ihr Stu­di­um die nächs­ten 10 Jah­re lang nicht mehr stu­die­ren zu dür­fen.”, so Des­mond Gross­mann. Zusätz­lich stellt das Vor­ha­ben eine Ein­schrän­kung von Lern­frei­heit sowie ein Ver­lust der Fle­xi­bi­li­tät im Stu­di­um dar. Eben­falls befürch­tet die FLÖ durch die Ein­füh­rung einer Min­dest­stu­di­en­leis­tung eine Beschrän­kung von Mehr­fach­stu­di­en durch die Hin­ter­tür, da die 24 ECTS pro Stu­di­um erbracht wer­den müs­sen – was bei meh­re­ren Stu­di­en schnell unmög­lich wird und eine Gefahr für die Inter- und Trans­dis­zi­pli­na­ri­tät im ter­tiä­ren Bil­dungs­be­reich bedeutet.

Zusätz­li­che Schär­fe ent­steht dadurch, dass nega­ti­ve Bewer­tun­gen und ver­spä­tet kor­ri­gier­te Prü­fun­gen nicht in die Stu­di­en­ak­ti­vi­tät ein­flie­ßen. Das Semes­ter­en­de wird so schnell zur Qual, wenn das Zeug­nis nicht frist­ge­recht ein­tru­delt und das Damo­kles­schwert der Exma­tri­ku­la­ti­on über einem schwebt. Dass sich neben Qua­li­tät und Struk­tu­rie­rung allein schon die Mög­lich­keit zu hin­rei­chen­dem Stu­di­en­fort­schritt zwi­schen ein­zel­nen Stu­di­en stark unter­schei­det, zeigt die Son­der­aus­wer­tung Stu­dier­bar­keit der Stu­die­ren­den-Sozi­al­erhe­bung 2019. Zumin­dest beinhal­tet die Novel­le hier den Ansatz, den Arbeits­auf­wand pro ECTS-Cre­dit bes­ser zu ver­ein­heit­li­chen. Die Kon­se­quenz Aus­schluss aus dem Stu­di­um dient aber allein der Berei­ni­gung von Sta­tis­ti­ken und nimmt kei­ne Rück­sicht auf die Lebens­rea­li­tät der Betroffenen.

Zusam­men­ge­fasst wer­fen vie­le der geplan­ten Ände­run­gen kein gutes Licht auf die Vor­ha­ben der tür­kis-grü­nen Regie­rungs­ko­ali­ti­on. In den nächs­ten Wochen wer­den die Unab­hän­gi­gen Fach­schafts­lis­ten Öster­reichs auf den Social Media-Kanä­len wei­ter­hin über ver­schie­de­ne Teil­aspek­te der Novel­le berich­ten. Die FLÖ wird sich auf allen Ebe­nen für Ver­bes­se­run­gen im Stu­di­en­recht einsetzen.

Robert Schwarzl