Die ÖH-Exekutive nimmt in Kauf, dass tausende Studierende nicht wählen können

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Stell dir vor, du zahlst wie immer rechtzeitig deinen ÖH-Beitrag ein. Diesmal wurde es zwar zeitlich etwas knapper, weil du etwas verspätet ins Semester gestartet bist, aber zwei Tage vor Deadline hast du das Geld ordnungsgemäß deiner Uni überwiesen.

Zwei Monate später möchtest du deine gesetzliche Vertretung bei den ÖH-Wahlen wählen gehen. Du stellst dich in der Schlange an. Nach ein paar Minuten bist du dran und gibst der Wahlhelferin deinen Studierendenausweis. Sie tippt etwas in den Computer ein. Dann gibt sie dir deinen Ausweis zurück. „Du bist nicht wahlberechtigt. Tut mir leid!“

Klingt absurd? Für tausende Studierende wird das bei der nächsten ÖH-Wahl wieder Realität sein!

Sowohl die Fortmeldung zum Studium als auch die Wahlberechtigung zur ÖH-Wahl hängen vom Einzahlen des ÖH-Beitrags ab, aber die Deadlines sind unterschiedlich!

BV Beiträge allgemein

Die Fortmeldungs-Deadline für ein Studium in Österreich ist immer fix: 31. Oktober für das Wintersemester und 31. März für das Sommersemester. Bis zu diesem Datum muss man den ÖH-Beitrag und eventuelle Studiengebühren einzahlen, um in diesem Semester studieren zu dürfen.

Für die ÖH-Wahl zählt jedoch eine andere Deadline. Bei jeder Wahl gibt es einen Stichtag, auf dessen Basis die Liste der wahlberechtigten Personen zusammengestellt wird. Bei der Nationalratswahl ist das z.B. 82 Tage vor der Wahl. Auch bei der ÖH-Wahl hängt der Stichtag vom Wahltermin ab. Hier ist der Stichtag genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag. Da die Wahl immer Mitte Mai stattfindet, befindet sich dieser Stichtag meistens in der Nähe der Fortmeldungs-Deadline.

BV Beiträge allgemein(1)

So kam es in den letzten Jahren immer wieder vor, dass der Stichtag vor der Fortmeldungs-Deadline lag. Die Folgen waren brisant: Studierende, die ihren ÖH-Beitrag erst kurz vor der Deadline eingezahlt haben, waren nicht wahlberechtigt. Meistens kamen sie erst am Wahltag darauf, da die meisten Studis zu recht davon ausgehen, dass sie automatisch wahlberechtigt sind, sobald sie fortgemeldet sind.

Kann man diese Situation vermeiden?

Wohlwissend, dass es in der Vergangenheit zu diesen Problemen gekommen war, hat eine breite Koalition von verschiedenen Hochschul-ÖHs die Exekutive der Bundes-ÖH im März gebeten, den Wahltermin so zu legen, dass diese Lücke nicht mehr zustande kommt.

In der Sitzung der ÖH-Bundesvertretung im März wurde schnell klar, dass sich die ÖH-Exekutive bestehend aus VSStÖ und GRAS nicht auf so eine Fristensetzung festsetzen wollte:

Es mache wohl keinen Sinn, das jetzt so zu beschließen, weil viele Punkte in Bezug auf einen Wahltermin berücksichtigt werden müssten, wie Vorlaufsfristen, die teilweise in die Osterferien fallen würden. Es gäbe viele Stakeholder, wie Wahlkommissionen und Hochschulvertretungen, die von einem Wahltermin betroffen seien. Derzeit würden noch Gespräche laufen und man nehme sich mit, den Punkt mit der Frist für die Wahlberechtigung in den Fokus zu rücken.

Aus dem Protokoll der Sitzung der ÖH-Bundesvertretung am 20. März 2026

Schlussendlich wurde dieser Antrag von der ÖH-Exekutive auf die nächste Sitzung im Juni vertagt, mit der Begründung, dass es im März noch zu früh wäre, so etwas festzulegen, und sie bis zur nächsten Sitzung mehr Meinungen einholen wollen.

Zweiter Versuch im Juni

Am Anfang der nächsten Sitzung der ÖH-Bundesvertretung im Juni wurden wir dann mit einer Ankündigung der Exekutive überrascht: Die nächste ÖH-Wahl wird am 11. – 13. Mai 2027 stattfinden.

Das hat uns verwirrt, da der Antrag zu dem Thema ja noch später in der Sitzung abzustimmen war. Umso größer war unsere Verwirrung, da mit diesem Wahltermin der Stichtag auf den 23. März 2027 fällt – acht Tage vor der Fortmelde-Deadline.

In der Sitzung wurde dann immer klarer, dass die Exekutive ohne Mitsprache der Hochschulvertretungen den Termin nun bereits mit dem Wissenschaftsministerium fixiert hat, weil die Wahlkommission befürchtet hat, dass eine Abhaltung der ÖH-Wahl eine Woche später wegen des Feiertags am Montag komplizierter sein würde.

Dass eine berechtigte Diskussion über die Abwägung vom Organisationsaufwand mit dem Wahlrecht der Studierenden jetzt im Keim erstickt wurde, kritisieren wir schon während der Sitzung scharf:

Ich finde es eine ausgesprochene Frechheit, dass dieses Wahldatum jetzt schon fixiert wurde. Die Diskussion hat sich damit erübrigt und man hat es vollkommen ignoriert, mit den Hochschüler_innenschaften an den Bildungseinrichtungen darüber zu sprechen. Ich darf daran erinnern, die Bundesvertretung ist nur eine von drei Wahlen, die da durchgeführt wird und es gibt ganz viele Körperschaften, die berechtigte politische Interessen hatten, da mitzusprechen.

Jetzt sich dafür zu entscheiden, dass man den früheren Termin nimmt, weil es für die Wahlkommissionen in der Organisation bequemer ist, wegen dem Feiertag, ist ein ganz schwaches Argument, dem das Argument der Zahl der Wahlberechtigten gegenüber steht, die dadurch sinkt. Es wird Studierenden das demokratische Mittel genommen, zu wählen, wenn sie sich zu spät fortmelden.

Natürlich, wer profitiert von einer niedrigen Wahlbeteiligung? Die größte Fraktion hier, der VSStÖ. Das weiß man aus vergangenen Wahlen. Was mich hier überrascht ist, dass der Koalitionspartner (GRAS) das mit sich machen lässt. Das ist quasi ein Stimmenschenken an die größere linke Fraktion. Das ist strategisch wirklich nicht gut durchdacht.

Paul Koo Paul Koo, Listensprecher der FLÖ
Wortmeldung in der Sitzung der ÖH-Bundesvertretung am 19. Juni 2026

Schlussendlich wurde der Antrag mit den Stimmen von VSStÖ und GRAS abgelehnt und das Wahldatum mit 11. – 13. Mai 2027 fixiert. Somit wird es auch bei dieser ÖH-Wahl wieder passieren, dass manche Studierende vor Ort erfahren werden, dass sie wegen dieser Frist nicht wahlberechtigt sind.

Was fordern wir?

Wir sehen hier zwei akute Probleme: Die 7-Wochen-Frist ist zu lange und die BV-Exekutive aus VSStÖ und GRAS ignorieren die Bedürfnisse der Hochschulvertretungen nach mehr Einbindungen in die Organisation der ÖH Wahl.

Verschiebung des Stichtags

Wir fordern, dass der Stichtag für die Wahlberechtigung bei der ÖH Wahl von aktuell sieben Wochen auf zukünftig sechs Wochen verschoben wird.

Mit dieser Maßnahme ist es quasi unmöglich versehentlich nicht wahlberechtigt zu sein, obwohl man regulär fortgemeldet ist.

Eine solche Änderung würde eine Gesetzesänderung voraussetzen. Dafür soll sich die ÖH beim Wissenschaftsministerium einsetzen.

Fixe Einbindung der Hochschulvertretungen

Jede Hochschulvertretung veranstaltet ihre eigene ÖH-Wahl. Sie sind zuständig für die Wahllokale, Wahlinformation und für das Finden von Personal zur Besetzung der Wahlkommissionen. Aber sie haben aktuell kein Mitspracherecht in hochschulübergreifende Entscheidungen, wie eben der Wahltermin. Dieser wird von der Bundes-ÖH im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium festgelegt.

Nach Wien für die BV-Sitzungen dürfen wir. Anträge stellen, die vertagt werden, dürfen wir. Für das EWAS (Wahlsystem der ÖH-Wahl) zahlen, dürfen wir. Die Wahlbeteiligung heben an den einzelnen Hochschulen dürfen wir. Den Studierenden erklären, warum sie, obwohl sie ordentliche Mitglieder sind, nicht wählen dürfen, das dürfen wir auch.

Aber mitbestimmen, das dürfen wir hier nicht! In meinen Augen wird Parteitaktik bzw. Fraktionstaktik über das Interesse von Studierenden gestellt. Geht’s noch?

Lukas Ertl Lukas Ertl, Sprecher der Vorsitzendenkonferenz der Fachhochschulen, Mitglied der FLÖ
Wortmeldung in der Sitzung der ÖH-Bundesvertretung am 19. Juni 2026

Wir fordern die Schaffung eines Gremiums zur Planung der ÖH-Wahl, in denen auch die Hochschulen ein Mitspracherecht haben.

Diese Mitsprache könnte z.B. über die Vorsitzendenkonferenzen der Hochschulen laufen.

Damit bekommen alle eine Mitsprache, die eine Wahl veranstalten müssen, nicht nur die Bundesvertretung.

Lass dir deine Stimme nicht nehmen – wir erinnern dich!

Bis die ÖH-Spitze dieses bürokratische Problem endlich löst, müssen wir Studierende uns selbst absichern. Zahle deinen ÖH-Beitrag für das Sommersemester 2027 unbedingt vor dem 23. März ein, um deine Stimme nicht zu verlieren.

Damit du die Deadline im Semesterstress garantiert nicht vergisst, tritt einfach einen unserer Info-Channels bei:

Wir senden keinen Spam, sondern erinnern dich rechtzeitig an alle kritischen Fristen rund um Studium und Wahl!

Und vor allem: Geh wählen!

Die Exekutive nimmt niedrige Wahlbeteiligungen achselzuckend in Kauf. Die beste Antwort darauf: Trotzdem wählen gehen! Gib vom 11. bis 13. Mai 2027 deine Stimme der FLÖ! Für eine ÖH, die dein Wahlrecht schützt, statt es zu beschneiden.

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