Rund ums Studium
Wir fordern eine klare Regelung darüber, welche Abwesenheitsgründe bei einer Lehrveranstaltung von der Leitung zu akzeptieren sind. Jedenfalls ist für uns selbstverständlich, dass Krankheit und familiäre Notfälle zu einer Abwesenheit ohne negative Konsequenzen für die Studierenden führen müssen.
Außerdem soll eine Maximalgrenze für Anwesenheitspflichten eingeführt werden (zB bei 80%). Eine ausnahmslose Anwesenheitspflicht ohne jegliche Flexibilität stellt vor allem für Studierende mit Betreuungspflichten eine unverhältnismäßige Mehrbelastung dar.
An österreichischen Fachhochschulen gibt es ein großes Angebot an Studiengängen mit unterschiedlichen Curricula und Schwerpunkten. Viele Studienwerber_innen können sich allerdings nicht frei zwischen diesen Möglichkeiten entscheiden, da manche FHs eine endgültige Zusage verlangen, während Rückmeldungen von anderen FHs noch ausständig sind. Bewerber_innen müssen frei zwischen ihren Möglichkeiten wählen können! Wir fordern daher einen österreichweit einheitlichen, definierten Zeitpunkt bis zu dem FHs ihre Entscheidung bekannt geben müssen, damit Studienwerber_innen in Ruhe zu ihrem zukünftigen Studium zusagen können.
Derzeit sind Lehrgänge an Hochschulen nicht ausreichend reglementiert oder gekennzeichnet. Hohe Qualitätsstandards müssen an Österreichs Hochschulen eingehalten werden – egal ob in einem Studien- oder Lehrgang. Daher fordern wir die Pflicht zur Qualitätssicherung von Lehrgängen durch eine unabhängige Stelle (z.B. AQ Austria), die den Standards regulärer Bachelor- und Masterstudiengängen entspricht.
Viele Studierende können keinen weiterführenden Master an ihrer Fachhochschule antreten, da dieser dort nur als Lehrgang angelegt ist und somit mehrere Tausend Euro kosten. Viele werden dadurch sogar gezwungen ihren Studienort zu wechseln, um ein passendes Masterstudium belegen zu können. Dieser Missstand ist kein Einzelfall und führt zu sozialen Beschränkungen im Studium! Jeder weiterführende Master muss als Studiengang angeboten werden, um allen Studierenden die weiterführende (Aus-)Bildung zu ermöglichen!
Wir fordern die Ausfinanzierung aller Fachhochschulen, pädagogischer Hochschulen und Universitäten durch die öffentliche Hand. Nur wenn die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und nicht von Investitionen privater Firmen abhängt, lassen sich hochqualitative Studien anbieten. Drittmittel dürfen ausschließlich als Zusatzeinnahmen dienen und nicht notwendig für die Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Forschung sein. Studierende müssen die Sicherheit haben, dass sie ihr Studium fortsetzen und abschließen können.
Von frei zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen profitieren nicht nur Studierende bei der Suche nach einer passenden Quelle für ihre Abschlussarbeit, sondern auch die gesamte Gesellschaft, denn Fortschritt setzt einen ungehinderten Wissensfluss voraus. Forschungsergebnisse dürfen nicht hinter Paywalls versteckt werden.
Daher fordern wir, gegebenenfalls nach einer Sperrfrist, den freien, kostenlosen und niederschwelligen Zugang zu von der öffentlichen Hand finanzierter Forschung.
Ethik ist ein sehr relevantes Thema sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Um dies an Hochschulen präsenter zu machen und einen Ort für Diskussion zwischen den Mitgliedern der Hochschulen zu schaffen, soll verpflichtend an allen Hochschulen eine “Ethikplattform” geschaffen werden. In dieser sollen Vertreter_innen aller Organisationseinheiten der Hochschule sowie Studierende vertreten sein. Als Orientierungsbasis und Role Model dafür soll die Ethikplattform der Universität für Bodenkultur Wien dienen.
Prüfungen
Studierende benötigen klare Informationen zu den Aufgabenstellungen der jeweiligen Lehrveranstaltung, um das Zustandekommen der Noten nachvollziehen zu können. Noten dürfen nicht auf die subjektiven Befindlichkeiten von Lehrenden zurückzuführen sein, sondern brauchen objektive Kriterien, nach denen beurteilt wird. Deshalb fordern wir einen umfangreichen Kriterienkatalog, der am Beginn der Lehrveranstaltung an die Studierenden kommuniziert und gegebenenfalls diskutiert wird. Dies soll vor allem bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen den Studierenden Sicherheit geben.
Für Lehrveranstaltungen, die mit einer einzelnen Prüfung abschließen (z.B. die klassische Vorlesung), kennt das Gesetz klare Regeln, die Studierende vor Willkür schützen. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen (“prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen”, wie z.B. Übungen) ist dies nicht der Fall.
Um für Studierende eine höhere Rechtssicherheit bei Themen wie Anwesenheitspflichten und Wiederholbarkeit von Lehrveranstaltungen zu gewährleisten, fordern wir hier gesetzliche Mindestanforderungen. Derzeit gibt es von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedliche Regelungen; daher gilt es hier österreichweite Mindeststandards zu schaffen!
Um potentiell willkürlichen Beurteilungen Schutzmechanismen entgegensetzen zu können, fordern wir die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Benotung von Prüfungen.
Für Fachhochschulen fordern wir eine Wiederholungsmöglichkeit für positiv absolvierte Prüfungen, um den Notenschnitt verbessern zu können.
Viele Studierende haben im vergangenen Jahr massive Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen müssen. Mehrere Kameras, Aufzeichnungen und Spyware mussten akzeptiert werden, um an Prüfungen teilnehmen zu können.
Wir fordern eine rechtliche Klärung des Sachverhalts und klare Richtlinien für Distanzprüfungen, die unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von Studierenden den Riegel vorschieben. Sollte die Teilnahme aufgrund unverhältnismäßiger Maßnahmen verweigert werden, müssen von der Hochschule alternative Modi geschaffen werden um allen Studierenden die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen.
Digitalisierung
Im vergangenen Jahr mussten im ganzen Land Lehrveranstaltungen auf digitale Methoden umgestellt werden. Dabei wurden drastische Unterschiede in der Kenntnis benötigter Methoden und Software zwischen den Lehrenden sichtbar. Während die einen die Potenziale des Distance Learnings erkannt und genutzt haben (z.B. durch Vorlesungsaufzeichnungen), gaben sich andere mit dem Hochladen ihrer Präsentationen zufrieden. Digitalisierung auf Hochschulen darf keine improvisierte Überbrückung bleiben. Die positiven Aspekte der Digitalisierung sollen auch nach der aktuellen Ausnahmesituation zur Qualität der Lehre und der Flexibilisierung des Studiums zugunsten der Studierenden beitragen. Daher fordern wir Schulungsangebote für Lehrende zum Thema Softwarenutzung und zeitgemäßen didaktischen Methoden in Distance Settings.
Besonders die einschneidenden Maßnahmen an Hochschulen seit Beginn der COVID-19 Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es für eine moderne Hochschule ist, dass sowohl Lehrende als auch Studierende mit geeigneter technischer Infrastruktur für Lehre und Forschung aus der Distanz ausgestattet sind. Wir fordern den Ausbau technischer Infrastruktur an Österreichs Hochschulen. Auf jeden Fall muss es Streaming- und Aufnahmemöglichkeiten in Hörsälen und großen Seminarräumen geben. Für Studierende, die die benötigte Infrastruktur nicht haben, muss die Hochschule Alternativen anbieten. Dies kann dadurch geschehen, dass eigene Räume oder technische Infrastruktur von der Hochschule gestellt und/oder alternative Beurteilungsmethoden angeboten werden.
Mit dem wachsenden Anteil an Distanzprüfungen wuchs auch die Angst der Lehrenden, dass geschummelt wird. Die Anzahl an Vorwürfen dahingehend stieg in den letzten Monaten an vielen Hochschulen enorm. Leider ist es immer noch so, dass Prüfer_innen in solchen Situationen Kläger_in und Richter_in gleichzeitig sind. Dieser Zustand ist unfair und untragbar. Daher fordern wir die Einführung einer eigenen Kommission, die unter Mitwirkung von Studierenden diese Schummelvorwürfe unparteiisch prüft
Soziales
Wir fordern eine Anpassung des Beihilfen- und Stipendiensystems an die Lebensrealität der Studierenden. Die Mindeststudiendauer als Grundlage für die Berechnung der Anspruchsdauer heranzuziehen ignoriert die Tatsache, dass viele Studiengänge nicht realistisch in dieser Zeit abgeschlossen werden können. Daher soll stattdessen die durchschnittliche Studiendauer + Toleranzsemester für die Berechnung herangezogen werden.
Beihilfen müssen gegen Armut und Ausgrenzung absichern, weshalb eine Erhöhung unerlässlich ist. Darüber hinaus sollen Altersgrenzen für Beihilfen komplett abgeschafft werden. Es braucht eine klare Übersicht aller Beihilfen und Stipendien um Studierenden den Zugang zu erleichtern.
Wir fordern, dass studentische Vergünstigungen (zB im öffentlichen Verkehr) allen Studierenden offen stehen, unabhängig von ihrem Alter. Das Durchschnittsalter Studierender in Österreich beträgt 27 Jahre und nicht jede_r beginnt das Studium mit 18 Jahren. Die derzeitigen Regelungen ignorieren die Realität eben jener Personengruppe, die durch sie entlastet werden soll.
65% der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium, größtenteils um sich dieses finanzieren zu können. Durch diese zusätzliche zeitliche Belastung ist es vielen nicht möglich in Mindeststudienzeit abzuschließen und sie kommen dadurch in die Situation Studienbeiträge bezahlen zu müssen oder verlieren den Anspruch auf Beihilfen. Wir fordern daher eine längere Studienbeitragsbefreiung und längeren Anspruch auf Beihilfen bei nachweislicher Erwerbstätigkeit.
Wer ein Kind großzieht oder ein Familienmitglied pflegt kann nicht Vollzeit studieren und wird sein_ihr Studium nicht innerhalb der Mindeststudiendauer abschließen können. Doch auch diese Arbeit gehört gewürdigt. Deswegen fordern wir eine längere Studienbeitragsbefreiung und längeren Anspruch auf Beihilfen für alle Studierenden mit Betreuungspflichten.
Erweiternd zur Studienunterbrechung soll es FH-Studierenden ermöglicht werden, aus im Vorhinein bekannten, nachweisbaren Gründen ihr Studienjahr auf zwei Studienjahre aufzubrechen und somit für diese Zeit ein Teilzeitstudium zu beantragen.
Gemeinsam mit der Studiengangsleitung sollen die Lehrveranstaltungen des ersten und des zweiten Jahres festgelegt werden, ebenso wie Übergangsbestimmungen bei einem allfälligen Studienplanwechsel.
Studierende müssen im Großteil Österreichs für die Hundemitnahme den halben Fahrpreis erbringen. In einigen Städten Österreichs kann ein Hund mit der Jahresfahrkarte kostenlos mitgeführt werden. Nimmt ein_e Studierende_r seinen_ihren Hund in den Verkehrsmitteln mit, fallen für jede Fahrt Unkosten an – nimmt man seinen Hund täglich in öffentlichen Verkehrsmitteln mit, dann fallen Kosten an, die fast dreimal so hoch sind wie das, was ein Studierenden-Semesterticket kostet.
Gerade während der COVID-19 Pandemie hat sich die Zahl der Hundebesitzer_innen nachweislich erhöht und ein Hund ist in vielen Fällen als sozial-emotionale Stütze nicht mehr wegzudenken. Wir fordern deshalb, die kostenlose Hundemitnahme in Verkehrsmitteln der österreichischen Verkehrsverbünde, um Studierenden mit Hund keinen zusätzlichen untragbaren finanziellen Aufwand aufzuerlegen. Außerdem soll der Transport von Haustieren bei der Verhandlung des von der Regierung bereits angekündigten 1 – 2‑3-Tickets inkludiert werden.
Bildung ist ein Menschenrecht und muss für jede_n frei zugänglich sein! Soziale, finanzielle und wirtschaftliche Aspekte dürfen kein Ausschlussgrund für ein Studium sein. Daher sprechen wir uns klar gegen Studienbeiträge aus und fordern dementsprechend eine Abschaffung.
Besonders kritisch sehen wir, dass Studierende aus Drittstaaten mit der Zahlung deutlich höherer Studienbeiträge schon ab Studienbeginn strukturell benachteiligt werden. Dies muss abgeschafft werden.
Viele Studierende müssen neben ihrem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Hier stellen Kosten in Lehrveranstaltungen (Exkursionen, Übungen, Laboren) eine weitere Belastung dar. Dafür sollen die Hochschulen zusätzliches Budget bekommen – die Kosten dürfen nicht an den Studierenden hängen bleiben.
Finanzielle Barrieren hindern den Studienfortschritt. Wir fordern, dass Fachliteratur und Skripten generell frei und einfach zugänglich sind. Dies kann zum Beispiel durch eine österreichweit zugängliche Onlinebibliothek erfolgen. Des Weiteren muss für die Lehrveranstaltungen benötigte Software frei zugänglich und kostenlos sein.
Inklusive Hochschulen
Jeder Mensch hat Vorurteile. Besonders im Zuge von Kommissionen zu Berufungen und Habilitationen ist es allerdings wichtig sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen und Vorurteilen betreffend Geschlecht, Alter oder Herkunft von Kandidat_innen keine Chance zu geben. Daher fordern wir verpflichtende Schulungen zum Thema unconscious Bias für alle Kommissionsmitglieder.
5,6% der Studierende haben ein Kind im Alter von unter 14 Jahren, das im gleichen Haushalt lebt. Um auch diesen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, müssen Kinderbetreuungsangebote direkt an den Hochschulen ausgebaut werden. Auch Wickeltische und Stillräume müssen flächendeckend angeboten werden.
Hochschulen müssen österreichweit barrierefrei werden um eine inklusive Bildung ermöglichen zu können. Dafür muss verpflichtend eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Zusätzlich sollen Hochschulen flexible Lehrangebote für Studierende mit länger andauernden Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen anbieten und Prüfungen gegebenenfalls in einer barrierefreien Umgebung anbieten.
Um die Mobilität unter den Studierenden und Nachwuchswissenschaftler_innen sicherzustellen, muss es eine nahtlose Anerkennung von Abschlüssen bzw. Reifezeugnissen aus all jenen Ländern geben, welche jene Abschlüsse qualitätsgesichert haben. Derzeit sind, selbst aus EU-Staaten, derartige Nostrifikationen nur unter hohem bürokratischen Aufwand möglich. Es soll in Österreich eine Anerkennungsdatenbank, ähnlich der Anabin Datenbank (https://anabin.kmk.org) in Deutschland, eingeführt werden, um rasche und transparente Verfahren zu ermöglichen.
Aktives Fördern der Genderdiversität an Hochschulen durch Sensibilisierung des bereits bestehenden Lehrkörpers ist unerlässlich. Lehrpersonen müssen eine verpflichtende Schulung zu Frauenförderung, Genderdiversität und Gendersensibilisierung besuchen. Zusätzlich müssen Hochschulen eigene Lehrveranstaltungen anbieten, um Studierende auf die Genderproblematik aufmerksam zu machen.
Fehlendes Wissen zu Themen der Queer Community und Diskriminierung von Queerpersonen sind auf unseren Hochschulen immer noch allgegenwärtig. Hochschulen müssen ihre Angehörigen in Form von Schulungen oder Informationskampagnen zu Themen der Queer Community sensibilisieren. Darüber hinaus soll jede Hochschule eine eigene Anlaufstelle für queere Personen einrichten. Außerdem müssen Unisex Toiletten zur Verfügung stehen.
Diskriminierung und Übergriffe sind leider bittere Realität an unseren Hochschulen. Deshalb braucht es niederschwellige Beratungsmöglichkeiten, die auch anonym in Anspruch genommen werden können. Angehörige der Hochschulen müssen eine Anlaufstelle haben, die ihnen sowohl psychologische als auch rechtliche Beratung bietet und sie an weitere Stellen vermittelt.
Wir fordern die Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen für Diskriminierung an allen Hochschulen! Diese Beratungsstellen müssen kompetent und unabhängig besetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist notwendig, um die rechtlich eingerichteten Strukturen zu wahren. Außerdem sollen diese dem Senat über die gemeldeten Diskriminierungsformen und die getätigte Beratung jährlich Bericht erstatten und konkrete Verbesserungen für die Hochschule vorschlagen.
Qualität in der Lehre
All jene Personen, die in die Lehre einsteigen und keine oder nicht ausreichende didaktische Ausbildung absolviert haben, sollen zu einer didaktischen Ausbildung verpflichtet werden. Des Weiteren müssen bei Rechtsverstößen seitens der Hochschule oder der Lehrenden (z.B. zu lange Korrekturdauer, Nichtanbieten von Prüfungsterminen) Konsequenzen folgen und dieser Missstand schnellstmöglich behoben werden.
Hochschulen sind nicht nur Orte des Lehrens, sondern auch des Lernens. Dafür muss Studierenden die notwendige Infrastruktur geboten werden! Wir fordern daher die Schaffung von ausreichend Lern- und Gruppenarbeitsplätzen sowie eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Hochschulen und Bibliotheken. Zusätzlich braucht es Aufenthalts- und Kommunikationsräume sowie Gemeinschaftsküchen für Studierende.
Im Rahmen der Lehrveranstaltungen fordern wir außerdem einen Ausbau der Ausstattung in Hörsälen, Seminarräumen und Laboren. Hier geht es auch nicht um reine Quantität, sondern auch die Qualität und Zuverlässigkeit der Infrastruktur muss gewährleistet sein.
Exzellente Lehre gehört von Seiten der Hochschule honoriert, wohingegen negativ evaluierte Lehre durch entsprechende Schulungen verbessert werden muss. Hierfür braucht es ein niederschwelliges Evaluierungssystem, damit möglichst viele Studierende ihre Meinung anonym abgeben können. Die Ergebnisse müssen Studierendenvertreter_innen zur Verfügung gestellt werden und als Basis für Verbesserungen bzw. Auszeichnungen von Lehrveranstaltungen dienen. Wir fordern, dass für gute Lehre ein attraktives Anreizsystem geschaffen wird und bei ungenügenden didaktischen Kompetenzen Fortbildungen und Schulungen verpflichtend zu absolvieren sind. Weiters soll das Engagement in Gremien eine entsprechende Honorierung finden, denn auch hier wird an den Rahmenbedingungen für hochwertige Lehre gearbeitet.
Wir sind der Überzeugung, dass die Lebensrealität der Studierenden umfassend in Entscheidungsprozesse an Hochschulen einbezogen werden muss. Die Beachtung des Aspekts der Studierbarkeit und studentischer Perspektiven ist daher essentiell. Bei der Curricula-Gestaltung soll auf studierendenzentriertes Lehren und Lernen geachtet werden. Aspekte wie Modularisierung, Studierendenmobilität (z.B. über Mobilitätsfenster) sowie Wahlfreiheit und individuelle Schwerpunktsetzung sollen, im Sinne der Studierbarkeit, berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss auch durch eine Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen (z.B. Erleichterungen bei Anerkennungen, möglichst kurze Korrekturdauern, Vereinbarkeit von Lehrveranstaltungen mit sonstigen Verpflichtungen, Angebot von ausreichend Prüfungsplätzen) ein wichtiger Beitrag zu einem studierbaren Studium geleistet werden.
Um eine bestmögliche Auswahlentscheidung in Kommissionen zu ermöglichen, soll bei der Zusammensetzung von Kommissionen verpflichtend auf Diversität der Mitglieder – insbesondere auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis – geachtet werden. Ebenso muss klargestellt werden, dass eventuelle Befangenheiten jeglicher Art vor Beginn der Kommission definiert und deklariert werden müssen.
Des Weiteren sprechen wir uns für eine Stärkung und gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsrechte von Studierenden bei abgekürzten Berufungsverfahren aus sowie für die Abschaffung der ECTS-Grenze bei der Entsendung von Studierenden in Kommissionen.
Um die Interessen der Studierenden zu vertreten, braucht es in den Gremien der Hochschulen ein ausgewogenes Machtverhältnis. Momentan werden viele Entscheidungen über die Köpfe der Studierenden hinweg getroffen und unsere Bedürfnisse werden politischen und finanziellen Interessen untergeordnet.
Um das zu ändern fordern wir, dass mindestens ein Drittel der Plätze in Gremien von Studierenden besetzt wird, um die Anliegen der Studierenden mit starker Stimme vertreten zu können.
Praktika
In vielen Studiengängen sind Praktika verpflichtend und nehmen oft über 40 Wochenstunden in Anspruch. Zusätzlich müssen Prüfungen abgeschlossen und das Leben finanziert werden. Das ist in vielen Fällen ein enormer Stressfaktor. Studierende sind nicht einfach eine billige Stütze für die Praktika anbietenden Stellen, sondern unsere Arbeit ist wertvoll und verdient Anerkennung! Deswegen fordern wir eine faire Entlohnung unserer Arbeit in Praktika.
Sommerschulen sollen drohende Bildungsnachteile entgegenwirken, die aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen bei Schüler_innen durch die Covid-19 Situation entstanden sind. Die Teilnahme an den Sommerschulen ist kostenlos. Lehramtsstudierende unterrichten Kinder und erhalten aktuell dafür nur 5 ECTS-Punkte. Dies inkludiert auch die Vor- und Nachbereitungskurse.
Wir fordern ein faires Modell, welches den an Sommerschulen teilnehmenden Studierenden garantiert, dass sie einen Fahrtkostenzuschuss und eine Aufwandsentschädigung erhalten. Zusätzlich müssen sämtliche benötigten Lehrmaterialien den Studierenden zur Verfügung gestellt oder Anschaffungskosten übernommen werden.
Wir fordern die Einführung eines österreichweiten Praktikumsgütesiegels. Praktikaanbieter_innen sollen auf Basis eines Kriterienkatalogs (Gehalt, Qualität der Betreuung, Arbeitszeiten, …) beurteilt werden. Unternehmen und Organisationen mit guten Bedingungen erhalten von der ÖH Bundesvertretung das Praktikumsgütesiegel. Die Liste aller ausgezeichneten Unternehmen und Organisationen ist öffentlich einsehbar. Studierende profitieren durch eine höhere Transparenz bei den Arbeitsbedingungen bei Praktika während Unternehmen und Organisationen durch mehr Bewerbungen von motivierten Studierenden profitieren.
Stärkung der Studierendenvertretung
Die Hochschulvertretungen sollen in die vorbereitenden Gespräche zu den Leistungsvereinbarungen und Entwicklungsplänen verpflichtend eingebunden werden. Da mit diesen Dokumenten wesentliche Eckpunkte und Verpflichtungen für die Hochschulen geformt werden, ermöglicht die Partizipation Anliegen der Studierenden direkt in die zukünftige Entwicklung der Hochschulen mit einfließen zu lassen.
Wenn man die Interessen der Studierenden vertritt, äußert man zwangsläufig auch Kritik an Lehrenden und damit oft den eigenen Prüfenden. Damit sich das nicht auf die Note niederschlägt, braucht es eine gesetzliche Absicherung. Die aktuelle Rechtslage, die ein Recht auf kommissionelle Beurteilung beinhaltet, bietet keine Lösungen für immanente Lehrveranstaltungen – das gehört geändert.
Die Studierendenvertretung in Österreich beruht auf Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Studierendenvertreter_innen machen ihre Arbeit aus Überzeugung und investieren in diese zeitliche, monetäre und viele weitere Ressourcen. Dies darf zu keinen Nachteilen führen, weshalb wir auch hier die gesetzliche Grundlage eine Absicherung sicherstellen muss. Parallel zu der bereits geltenden Regelung zur Verlängerung des Anspruches auf Studienbeihilfe fordern wir ein Recht auf Erlass des Studienbeitrages für Studierendenvertreter_innen.
Wer sich in der Studierendenvertretung engagiert, sollte auch die entsprechenden Rechte für sich in Anspruch nehmen können. Aktuell fallen allerdings viele engagierte Studierende aus der gesetzlichen Definition der “Studierendenvertreter_innen” heraus. Diese Definition muss überarbeitet werden, sodass zum Beispiel Jahrgangsvertretungen, die an FHs eine sehr wichtige Rolle spielen, in Zukunft inkludiert sind.
Wir setzen uns auch zukünftig für die Vernetzung und Weiterbildung der Studienvertretungen, Referate und Hochschulvertretungen ein. Diese Unterstützung muss u.a. von der ÖH-Bundesvertretung organisiert und finanziert werden. Damit legen wir die Basis für kompetente Beratung und eine starke Vertretung für alle Studierenden.
Wir fordern den Ausbau an Schulungsangeboten für Studien- und Hochschulvertretungen. Vor allem auf diesen Ebenen der Studierendenvertretung herrscht ein enger Kontakt mit Studierenden. Studien- und Hochschulvertreter_innen sind es, die am besten wissen was Studierende für ein erfolgreiches Studieren und Leben benötigen. Diese Arbeit gehört honoriert und durch kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Aufgabenbereichen der Hochschulvertretungen sowie zu Softskills wie Verhandlungsstrategien und Rhetorik gefördert. Nur so kann die bestmögliche Vertretungsarbeit gewährleistet werden.