Rund ums Studium
Wir fordern eine klare Regelung darüber, welche Abwesenheitsgründe bei einer Lehrveranstaltung von der Leitung zu akzeptieren sind. Jedenfalls ist für uns selbstverständlich, dass Krankheit und familiäre Notfälle zu einer Abwesenheit ohne negative Konsequenzen für die Studierenden führen müssen.
Außerdem soll eine Maximalgrenze für Anwesenheitspflichten eingeführt werden (zB bei 80 %). Anwesenheitspflichten müssen didaktisch begründet werden. Eine ausnahmslose Anwesenheitspflicht ohne jegliche Flexibilität stellt vor allem für Studierende mit Betreuungspflichten eine unverhältnismäßige Mehrbelastung dar.
An österreichischen Fachhochschulen gibt es ein großes Angebot an Studiengängen mit unterschiedlichen Curricula und Schwerpunkten. Viele Studienwerber_innen können sich allerdings nicht frei zwischen diesen Möglichkeiten entscheiden, da viele FHs eine rechtsverbindliche Zusage verlangen, während Rückmeldungen von anderen FHs noch ausständig sind. Bewerber_innen müssen frei zwischen ihren Möglichkeiten wählen können! Wir fordern daher einen österreichweit einheitlichen, definierten Zeitpunkt bis zu dem FHs ihre Entscheidung bekannt geben müssen, damit Studienwerber_innen in Ruhe zu ihrem zukünftigen Studium zusagen können.
Viele Studierende können keinen weiterführenden Master an ihrer Fachhochschule antreten, da dieser dort nur als Lehrgang angelegt ist und somit mehrere Tausend Euro kosten. Viele werden dadurch sogar gezwungen ihren Studienort zu wechseln, um ein passendes Masterstudium belegen zu können. Dieser Missstand ist kein Einzelfall und führt zu sozialen Beschränkungen im Studium! Jeder weiterführende Master muss als Studiengang angeboten werden, um allen Studierenden die weiterführende (Aus-)Bildung zu ermöglichen!
Aufgrund des oft fehlenden Angebots an passenden Masterstudien an FHen , beginnen immer mehr FH-Absolvent_innen Masterstudien an Universitäten. Dort werden sie, schon bei der Zulassung, oft behandelt, als wäre ihr Studium nichts wert. Ihr Abschluss wird oft trotz fast identischen Inhalten nicht als gleichwertig zu dem einer Universität angesehen. Wir fordern daher eine echte, gelebte Gleichstellung und echte Durchlässigkeit zwischen FH- und Universitätsbachelors.
Wir fordern die Ausfinanzierung aller Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten durch die öffentliche Hand. Nur wenn die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und nicht von Investitionen privater Firmen abhängt, lassen sich hochqualitative Studien anbieten. Drittmittel dürfen ausschließlich als Zusatzeinnahmen dienen und nicht notwendig für die Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Forschung sein. Studierende müssen die Sicherheit haben, dass sie ihr Studium fortsetzen und abschließen können.
Von frei zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen profitieren nicht nur Studierende bei der Suche nach einer passenden Quelle für ihre Abschlussarbeit, sondern auch die gesamte Gesellschaft, denn Fortschritt setzt einen ungehinderten Wissensfluss voraus. Forschungsergebnisse dürfen nicht hinter Paywalls versteckt werden.
Daher fordern wir, gegebenenfalls nach einer Sperrfrist, den freien, kostenlosen und niederschwelligen Zugang zu von der öffentlichen Hand finanzierter Forschung.
Künstliche Intelligenz wie ChatGPT sind in aller Munde. Wir fordern einen sinnvollen, reflektierten Umgang mit den Ressourcen an den Hochschulen statt strikter Verbote der Technologien. Bildungseinrichtungen müssen Fortschritte in der Technologie übernehmen und forcieren. Es ist ein wichtiger Skill, zu lernen, wie Künstliche Intelligenz funktioniert und wie man sie richtig bedient, um Studierenden neue Wege ebnen zu können. Auch Fortschritte in digitalen Lehrveranstaltungen, Aufzeichnungen und flipped Classroom Modelle müssen in der Lehre unbedingt beibehalten und ausgebaut werden.
Ethik ist ein sehr relevantes Thema sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Um dies an Hochschulen präsenter zu machen und einen Ort für Diskussion zwischen den Mitgliedern der Hochschulen zu schaffen, soll verpflichtend an allen Hochschulen eine “Ethikplattform” geschaffen werden. In dieser sollen Vertreter_innen aller Organisationseinheiten der Hochschule sowie Studierende vertreten sein. Als Role Model dafür soll die Ethikplattform der Universität für Bodenkultur Wien dienen.
Die Klimakrise ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die Hochschulen müssen eine Vorreiterinnenrolle einnehmen und ihrer Verantwortung der Gesellschaft gegenüber gerecht werden. Daher fordern wir im Hochschulsektor eine Nachhaltigkeitsstrategie und einen Strategieplan für klimaneutrale Hochschulen bis 2030. Aktive Maßnahmen für den Klimaschutz müssen auch von den Bildungseinrichtungen selbst forciert werden – Green Labs in der Forschung, UZ46 zertifizierter ÖKO Strom und Ausbau der erneuerbaren Energieträgern. Außerdem muss die Klimaforschung vermehrt gefördert und die Erkenntnisse auch umgesetzt werden.
Das Erstsemestrigentutorium, auch ETUT oder EST, ist an vielen Universitäten ein essentieller Bestandteil für einen guten Start in das Studienleben. Die Erstsemestrigen vernetzen sich, bilden erste Lerngruppen und werden von höhersemestrigen Studierenden begleitet. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass an allen Hochschultypen die Tutorien etabliert werden und somit alle Erstsemestrigen einen guten Einstieg in das Studium haben.
Prüfungen
Studierende benötigen klare Informationen zu den Aufgabenstellungen der jeweiligen Lehrveranstaltung, um das Zustandekommen der Noten nachvollziehen zu können. Noten dürfen nicht auf die subjektiven Befindlichkeiten von Lehrenden zurückzuführen sein, sondern brauchen objektive Kriterien, nach denen beurteilt wird. Deshalb fordern wir einen umfangreichen Kriterienkatalog, der am Beginn der Lehrveranstaltung an die Studierenden kommuniziert und gegebenenfalls diskutiert wird. Dies soll vor allem bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen den Studierenden Sicherheit geben.
Um potentiell willkürlichen Beurteilungen Schutzmechanismen entgegensetzen
zu können, fordern wir die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Benotung von Prüfungen.
Für Lehrveranstaltungen, die mit einer einzelnen Prüfung abschließen (z.B. die klassische Vorlesung), kennt das Gesetz klare Regeln, die Studierende vor Willkür schützen. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen (“prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen”, wie z.B. Übungen) ist dies nicht der Fall.
Um für Studierende eine höhere Rechtssicherheit bei Themen wie Anwesenheitspflichten und Wiederholbarkeit von Lehrveranstaltungen zu gewährleisten, fordern wir hier gesetzliche Mindestanforderungen. Derzeit gibt es von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedliche Regelungen; daher gilt es hier österreichweite Mindeststandards zu schaffen!
Grundsätzlich können FH-Studierende bestandene Prüfungen nicht nochmals ablegen, um ihre Note zu verbessern, selbst wenn die Prüfung bereits beim ersten Antritt bestanden wurde. Darüber hinaus schränken viele Fachhochschulen die Möglichkeiten, alle drei gesetzlich vorgesehenen Antritte auch im Krankheitsfall o.Ä. wahrnehmen zu können, ein.
Wir fordern, dass FH-Studierende grundsätzlich immer alle drei gesetzlich vorgesehenen Prüfungsantritte wahrnehmen können und die beste Note gewertet wird.
Qualität in der Lehre
All jene Personen, die in die Lehre einsteigen und keine oder nicht ausreichende didaktische Ausbildung absolviert haben, sollen zu einer didaktischen Ausbildung verpflichtet werden. Des Weiteren müssen bei Rechtsverstößen seitens der Hochschule oder der Lehrenden (z.B. zu lange Korrekturdauer, Nichtanbieten von Prüfungsterminen) Konsequenzen folgen und dieser Mißstand schnellstmöglich behoben werden.
Hochschulen sind nicht nur Orte des Lehrens, sondern auch des Lernens. Dafür muss Studierenden die notwendige Infrastruktur geboten werden! Wir fordern daher die Schaffung von ausreichend Lern- und Gruppenarbeitsplätzen sowie eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Hochschulen und Bibliotheken. Zusätzlich braucht es Aufenthalts- und Kommunikationsräume, Ruheräume sowie Gemeinschaftsküchen für Studierende. Digitale Infrastruktur muss in den Seminarräumen und Lernräumen nutzbar für Studierende zur Verfügung stehen.
Exzellente Lehre gehört von Seiten der Hochschule honoriert, wohingegen negativ evaluierte Lehre durch entsprechende Schulungen verbessert werden muss. Hierfür braucht es ein niederschwelliges Evaluierungssystem, damit möglichst viele Studierende ihre Meinung anonym abgeben können. Die Ergebnisse müssen Studierendenvertreter_innen zur Verfügung gestellt werden und als Basis für Verbesserungen bzw. Auszeichnungen von Lehrveranstaltungen dienen. Wir fordern, dass für gute Lehre ein attraktives Anreizsystem geschaffen wird und bei ungenügenden didaktischen Kompetenzen Fortbildungen und Schulungen verpflichtend zu absolvieren sind. Weiters soll das Engagement in Gremien eine entsprechende Honorierung finden, denn auch hier wird an den Rahmenbedingungen für hochwertige Lehre gearbeitet.
Um eine bestmögliche Auswahlentscheidung in Kommissionen zu ermöglichen, soll bei der Zusammensetzung von Kommissionen verpflichtend auf Diversität der Mitglieder – insbesondere auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis – geachtet werden. Ebenso muss klargestellt werden, dass eventuelle Befangenheiten jeglicher Art vor Beginn der Kommission definiert und deklariert werden müssen.
Des Weiteren sprechen wir uns für eine Stärkung und gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsrechte von Studierenden bei abgekürzten Berufungsverfahren sowie für die Abschaffung der ECTS-Grenze bei der Entsendung von Studierenden in Kommissionen aus.
Um die Interessen der Studierenden zu vertreten, braucht es in den Entscheidungsgremien der Hochschulen ein ausgewogenes Machtverhältnis. Momentan werden viele Entscheidungen über die Köpfe der Studierenden hinweg getroffen und unsere Bedürfnisse werden (hochschul-)politischen und finanziellen Interessen untergeordnet.
Um das zu ändern, fordern wir, dass mindestens ein Drittel der Plätze in Gremien von Studierenden besetzt wird, um die Anliegen der Studierenden mit starker Stimme vertreten zu können.
Hochschulen sollten sich stärker auf die Internationalisierung der Curricula mit einem Fokus auf soziokulturell übergreifende Lehre, die Zusammenarbeit mit European Universities Alliances und die Verwendung von Englisch oder anderen Fremdsprachen als Unterrichtssprache konzentrieren.
Dazu sollten Hochschulen interdisziplinäre Lehrpläne entwickeln, die die kulturelle Vielfalt der Studierenden widerspiegeln und ein Bewusstsein für soziokulturelle Übergänge fördern. Die European Universities Alliances sollten sicherstellen, dass die Meinungen und Bedürfnisse aller Beteiligten bei der Gestaltung von gemeinsamen Lehrplänen und Qualifikationen einbezogen werden. Hochschulen sollten vermehrt auf Englisch oder andere Fremdsprachen als Unterrichtssprache setzen, um den Zugang zu internationalen Lehrinhalten und die Vorbereitung auf eine globale Welt zu ermöglichen. Durch diese Maßnahmen können die Studierenden besser auf die globalisierte Welt vorbereitet werden und somit können Studierende eine “Mobilität” Experience gegeben werden, ohne damit ins Ausland fahren zu müssen.
In vielen Studiengängen sind Praktika verpflichtend und nehmen oft über 40 Wochenstunden in Anspruch. Zusätzlich müssen Prüfungen abgeschlossen und das Leben finanziert werden. Gerade in der Pflege und in medizinischen Studien sind die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Pflichtpraxis beschämend bis nicht vorhanden. Das ist in vielen Fällen ein enormer Stressfaktor. Studierende sind nicht einfach eine billige Stütze für die Praktika anbietenden Stellen, sondern unsere Arbeit ist wertvoll und verdient Anerkennung! Deswegen fordern wir eine faire Entlohnung unserer Arbeit in Praktika.
In einer Zeit von extremer Budgetknappheit an den öffentlichen Hochschulen wird eine neue “Digitalisierungs Universität” (TU Linz/IDSA) in Oberösterreich als Wahlzuckerl an die dortige Landespolitik aus dem Boden gestampft und mit 800 Millionen Euro ausgestattet. Der mangelnde Bedarf, der private Charakter der “Universität” und die mangelnde Einbindung der Studierenden sind Gründe für unsere Forderung, das Projekt IDSA einzustellen und die freiwerdenden Mitteln direkt den öffentlichen Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Es braucht eine Aufarbeitung, warum dieses Projekt von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und das Ministerium muss Stellung zum Postenschacher beziehen.
Inklusive Hochschulen
Psychotherapie und Unterstützungsleistungen für die mentale Gesundheit sind immer noch kaum bis gar nicht durch die Krankenkassen finanziert. Gerade Studierende sind besonders viel Leistungsdruck ausgesetzt, brauchen auch monetär Unterstützung, um Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Daher fordern wir, einen Ausbau der kassenfinanzierten Therapieplätze und psychosoziale Anlaufstellen an den Hochschulen, um Studierende zielgerichtet unterstützen zu können.
Diskriminierende Strukturen sind leider immer noch Bestandteil der Hochschulen. Rassistisches, sexistisches, queerfeindliches oder ableistisches Gedankengut ist unter Lehrenden und Hochschulpersonal keine Seltenheit. Wir fordern Verpflichtende Weiterbildungen für Hochschulpersonal, damit die Hochschulen eine Vorreiterinnenrolle einnehmen. Für langfristige Sensibilisierungen fordern wir jedenfalls regelmäßige Nachschulungen, damit Diskriminierung vorgebeugt wird.
5,6 % der Studierenden haben ein Kind im Alter von unter 14 Jahren, das im selben Haushalt lebt. Um auch diesen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, müssen Kinderbetreuungsangebote direkt an den Hochschulen ausgebaut werden. Auch Wickeltische und Stillräume müssen flächendeckend angeboten werden.
Hochschulen müssen österreichweit barriereärmer werden, um inklusive Bildung ermöglichen zu können. Dafür muss entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Zusätzlich sollen Hochschulen flexible Lehrangebote für Studierende mit länger andauernden Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen anbieten und Prüfungen gegebenenfalls in einer barrierefreien Umgebung anbieten.
Um die Mobilität unter den Studierenden und Nachwuchswissenschaftler_innen sicherzustellen, muss es eine nahtlose Anerkennung von Abschlüssen bzw. Reifezeugnissen aus all jenen Ländern geben, welche jene Abschlüsse qualitätsgesichert haben. Derzeit sind, selbst aus EU-Staaten, derartige Nostrifikationen nur unter hohem bürokratischen Aufwand möglich. Es soll in Österreich eine Anerkennungsdatenbank, ähnlich der Anabin Datenbank (https://anabin.kmk.org) in Deutschland, eingeführt werden, um rasche und transparente Verfahren zu ermöglichen.
Aktives Fördern der Genderdiversität an Hochschulen durch Sensibilisierung des bereits bestehenden Lehrkörpers ist unerlässlich. Lehrpersonen müssen eine verpflichtende Schulung zu Frauenförderung, Genderdiversität und Gendersensibilisierung besuchen. Pronomen und der eigene Vorname müssen frei wählbar eingetragen werden können. Zusätzlich müssen Hochschulen eigene Lehrveranstaltungen anbieten, um Studierende auf die Genderproblematik aufmerksam zu machen.
Das Patriarchat macht vor den Hochschulen keinen Halt und cis-Männer strukturell bevorzugt. Wir fordern aus diesem Grund, dass an den Hochschulen echte FLINTA*-Förderung betrieben wird. Die bestehenden Strukturen müssen aufgebrochen und durch Prinzipien der Chancengerechtigkeit ersetzt werden. Dies inkludiert Schulungen zur Awareness und Lehrinhalten dazu genauso wie eigene Förderprogramme, bis eine echte Gleichheit erreicht wurde und keine Gender-Stigmata in der Gesellschaft bestehen.
Fehlendes Wissen zu Themen der Queer Community und Diskriminierung von Queerpersonen sind auf unseren Hochschulen immer noch allgegenwärtig. Hochschulen müssen ihre Angehörigen in Form von Schulungen oder Informationskampagnen zu Themen der Queer Community sensibilisieren. Darüber hinaus soll jede Hochschule eine eigene Anlaufstelle für queere Personen einrichten. Leichterer Zugang zur Namensänderung und Geschlechtsänderung muss an den Hochschulen ermöglicht werden. Außerdem müssen Unisex Toiletten zur Verfügung stehen.
Diskriminierung und Übergriffe sind leider bittere Realität an unseren Hochschulen. Deshalb braucht es niederschwellige Beratungsmöglichkeiten, die auch anonym in Anspruch genommen werden können. Angehörige der Hochschulen müssen eine Anlaufstelle haben, die ihnen sowohl psychologische als auch rechtliche Beratung bietet und sie an weitere Stellen vermittelt.
Wir fordern die Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen für Diskriminierung an allen Hochschulen! Diese Beratungsstellen müssen kompetent und unabhängig besetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist notwendig, um die rechtlich eingerichteten Strukturen zu wahren. Außerdem sollen diese dem Senat über die gemeldeten Diskriminierungsformen und die getätigte Beratung jährlich Bericht erstatten und konkrete Verbesserungen für die Hochschule vorschlagen.
Soziales
Bildung ist ein Menschenrecht und muss für jede_n frei zugänglich sein! Soziale, finanzielle und wirtschaftliche Aspekte dürfen kein Ausschlussgrund für ein Studium sein. Daher sprechen wir uns klar gegen Studienbeiträge aus und fordern dementsprechend eine Abschaffung.
Besonders kritisch sehen wir, dass Studierende aus Drittstaaten mit der Zahlung deutlich höherer Studienbeiträge schon ab Studienbeginn strukturell benachteiligt werden. Dies muss abgeschafft werden.
Die kürzliche Erhöhung der Studienbeihilfe sehen wir als ungenügend an. Wir fordern eine Anpassung des Beihilfen- und Stipendiensystems an die Lebensrealität der Studierenden. Die Mindeststudiendauer als Grundlage für die Berechnung der Anspruchsdauer heranzuziehen ignoriert die Tatsache, dass viele Studiengänge nicht realistisch in dieser Zeit abgeschlossen werden können. Wir fordern, die durchschnittliche Studiendauer + Toleranzsemester für die Berechnung heranzuziehen.
Beihilfen müssen gegen Armut und Ausgrenzung absichern, weshalb eine Erhöhung unerlässlich ist. Darüber hinaus sollen Altersgrenzen für Beihilfen komplett abgeschafft werden. Es braucht eine klare Übersicht aller Beihilfen und Stipendien, um Studierenden den Zugang zu erleichtern.
Wir fordern, dass studentische Vergünstigungen (zB im öffentlichen Verkehr) allen Studierenden offen stehen, unabhängig von ihrem Alter. Das Durchschnittsalter Studierender in Österreich beträgt 27 Jahre und nicht jede_r beginnt das Studium mit 18 Jahren. Die derzeitigen Regelungen ignorieren die Realität eben jener Personengruppe, die durch sie entlastet werden soll.
65 % der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium, größtenteils um sich dieses finanzieren zu können. Durch diese zusätzliche zeitliche Belastung ist es vielen nicht möglich in Mindeststudienzeit abzuschließen und sie kommen dadurch in die Situation Studienbeiträge bezahlen zu müssen oder verlieren den Anspruch auf Beihilfen. Wir fordern daher eine längere Studienbeitragsbefreiung und längeren Anspruch auf Beihilfen bei nachweislicher Erwerbstätigkeit – also ein echtes Teilzeitstudium. Es sollen planmäßig 20 ECTS/Semester vorgesehen sein und eine Mindeststudienzeit von 8+2 Semester. Anspruchsberechtigt sollen Studierende sein, die mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten und Betreuungspflichten haben.
Erweiternd zur Studienunterbrechung soll es FH Studierenden ermöglicht werden, ihr Studienjahr auf zwei Studienjahre aufzubrechen und somit für diese Zeit ein Teilzeitstudium zu beantragen.
Es soll grundsätzlich in allen Studiengängen verpflichtend eine einheitliche Teilzeit-Studienplanung für alle Studienjahre vorgesehen werden, für welche sich FH-Studierende vor Beginn eines jeden Studienjahres freiwillig entscheiden können.
Viele Studierende müssen neben ihrem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Hier stellen Kosten in Lehrveranstaltungen (Exkursionen, Übungen, Laboren) eine weitere Belastung dar. Dafür sollen die Hochschulen zusätzliches Budget bekommen – die Kosten dürfen nicht an den Studierenden hängen bleiben.
Finanzielle Barrieren hindern den Studienfortschritt. Wir fordern, dass Fachliteratur und Skripten generell frei und einfach zugänglich sind. Dies kann zum Beispiel durch eine österreichweit zugängliche Onlinebibliothek erfolgen. Des Weiteren muss für die Lehrveranstaltungen benötigte Software frei zugänglich und kostenlos sein.
Wohnen ist ein Menschenrecht. Besonders in Zeiten der Teuerungskrise werden Wohnen und Lebenshaltungskosten immer schwerer stemmbar und ein signifikanter Anteil der Studierenden lebt unterhalb der Armutsgrenze. Daher fordern wir von der Bundesregierung für Studierende einen monatlichen Wohnkostenzuschuss in der Höhe von 250 €, um zielgerichtete Unterstützung gewährleisten zu können.
Das Ärzt_innenverteilungsproblem in Österreich wird von der Politik leider weiter ignoriert. Populistische Forderungen nach Kassenvertragspflicht und Stipendien, die zwar die Studienzeit finanzieren sollen aber Absolvent_innen dafür über Jahre hinweg an Standorte binden. Wir fordern Stipendien, die Studierende unterstützen, ohne sie zu Kassenverträgen zu zwingen, sowie einen Ausbau der Studienplätze, um allen ein Studium der Medizin oder der Pflege zu ermöglichen.
Stärkung der Studierendenvertretung
Die Hochschulvertretungen sollen in die vorbereitenden Gespräche zu den Leistungsvereinbarungen und Entwicklungsplänen verpflichtend eingebunden werden. Da mit diesen Dokumenten wesentliche Eckpunkte und Verpflichtungen für die Hochschulen geformt werden, ermöglicht die Partizipation Anliegen der Studierenden direkt in die zukünftige Entwicklung der Hochschulen mit einfließen zu lassen.
Die bevorstehende Verkürzung des Lehramtsstudiums um ein Jahr hat für Studierende signifikante Folgen. Diese Verkürzung darf nicht nur aus kurzsichtiger Betrachtung des Arbeitsmarkts erfolgen, sondern muss, wenn durchgeführt, in allen Fächern didaktisch-sachlich begründet werden. Insbesondere die bildungswissenschaftlichen Grundlagen und Praktika dürfen darunter auf keinen Fall leiden, denn sie bilden den Kern des Studiums. Wir fordern daher eine aktive Einbindung der Studierenden in die Curricula-Novelle, sowohl auf Bundesebene (bei Erstellung der Rahmengesetze) als auch in den einzelnen Lehramtsverbünden.
Wenn man die Interessen der Studierenden vertritt, äußert man zwangsläufig auch Kritik an Lehrenden und damit oft den eigenen Prüfenden. Damit sich das nicht auf die Note niederschlägt, braucht es eine gesetzliche Absicherung. Die aktuelle Rechtslage, die ein Recht auf kommissionelle Beurteilung beinhaltet, bietet keine Lösungen für immanente Lehrveranstaltungen – das gehört geändert.
Um Studierendenvertreter_innen durch das ehrenamtliche Engagement verursachte etwaige Zeitverzögerungen zu unterstützen, fordern wir ein Recht auf Erlass des Studienbeitrages für Studierendenvertreter_innen.
Wer sich in der Studierendenvertretung engagiert, sollte auch die entsprechenden Rechte für sich in Anspruch nehmen können. Aktuell fallen allerdings viele engagierte Studierende aus der gesetzlichen Definition der “Studierendenvertreter_innen” heraus. Diese Definition muss überarbeitet werden, sodass zum Beispiel Jahrgangsvertretungen, die an FHs eine sehr wichtige Rolle spielen, in Zukunft inkludiert sind.
Wir setzen uns auch zukünftig für die Vernetzung und Weiterbildung der Studienvertretungen, Referate und Hochschulvertretungen ein. Diese Unterstützung muss u.a. von der ÖH-Bundesvertretung organisiert und finanziert werden. Damit legen wir die Basis für kompetente Beratung und eine starke Vertretung für alle Studierenden.
Wir fordern den Ausbau an Schulungsangeboten für Studien- und Hochschulvertretungen. Studien- und Hochschulvertreter_innen sind es, die am besten wissen, was Studierende für ein erfolgreiches Studieren und Leben benötigen. Diese Arbeit gehört honoriert und durch kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Aufgabenbereichen der Hochschulvertretungen sowie zu Softskills wie Verhandlungsstrategien und Rhetorik gefördert. Nur so kann die bestmögliche Vertretungsarbeit gewährleistet werden.