{"id":2027,"date":"2020-12-01T11:28:18","date_gmt":"2020-12-01T10:28:18","guid":{"rendered":"https:\/\/fachschaftslisten.at\/?p=2027"},"modified":"2020-12-01T11:28:18","modified_gmt":"2020-12-01T10:28:18","slug":"presseaussendung-ein-zweifelhaftes-theater-stueck-an-unseren-universitaeten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fachschaftslisten.at\/en\/2020\/12\/01\/presseaussendung-ein-zweifelhaftes-theater-stueck-an-unseren-universitaeten\/","title":{"rendered":"Presseaussendung: Ein zweifelhaftes (Theater-)St\u00fcck an unseren Universit\u00e4ten"},"content":{"rendered":"<p>Die Katze ist aus dem Sack und mit ihr die detaillierten Pl\u00e4ne f\u00fcr eine neue Version des Universit\u00e4tsgesetzes. F\u00fcr die Unabh\u00e4ngigen Fachschaftslisten \u00d6sterreichs (FL\u00d6) kommen zwar einzelne gute Ans\u00e4tze vor, leider \u00fcberwiegen aber die negativen Aspekte, die es zu kritisieren gilt.<\/p>\n<p>Zuerst stechen dabei \u00c4nderungen an den Kompetenzen der Senate heraus: Im Universit\u00e4tsgesetz 2002 war das Rektorat f\u00fcr Einrichtung und Auflassung von Studien, f\u00fcr die grundlegende inhaltliche Ausrichtung der Lehre anhand des Entwicklungsplans und f\u00fcr die Finanzierbarkeit aller Studien zust\u00e4ndig. Die Ausgestaltung der Studien lag aber rein beim Senat und seinen fachspezifischen Kollegialorganen. Mit der neuen Regelung erh\u00e4lt das Rektorat nun auch eine \u201cRichtlinienkompetenz\u201d f\u00fcr Curricula und damit noch weitergehende Durchgriffsrechte als bisher. \u201cMit dem vorliegenden Absatz werden die Rechte von Universit\u00e4tsangeh\u00f6rigen weiter beschnitten und stattdessen in die H\u00e4nde der Rektorate gelegt. Das macht Universit\u00e4ten nicht nur weniger demokratisch, sondern er\u00f6ffnet auch der Regierung mehr Einfluss auf die Studienlandschaft.\u201d, so Desmond Grossmann, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der \u00d6H.<\/p>\n<p>Ebenso problematisch ist die geplante \u201cVerschlankung\u201d bei einer m\u00f6glichen Wiederwahl der*des Rektor*in. Bisher war dieses vereinfachte Verfahren dann m\u00f6glich, wenn sich sowohl Universit\u00e4tsrat, als auch Senat mit \u2154-Mehrheit f\u00fcr eine weitere Amtsperiode ausgesprochen haben. Nun soll der Senat als demokratisch gew\u00e4hlte Vertretung von Universit\u00e4tsangeh\u00f6rigen aus diesem Schritt entfernt werden. Damit w\u00e4re es in Zukunft m\u00f6glich, dass Rektor*innen ohne R\u00fcckhalt in der Universit\u00e4t und ohne \u00f6ffentliche Ausschreibung weitere vier Jahre die Leitung der Universit\u00e4t fortf\u00fchren. Stattdessen erfolgt die Legitimierung rein durch den Universit\u00e4tsrat, dessen Mitglieder knapp zur H\u00e4lfte von der Regierung entsandt werden. Damit werden Universit\u00e4ten erneut dem direkten Einfluss der Politik ausgesetzt. Dem Anspruch selbstorganisierter und freier Universit\u00e4ten wird diese \u00c4nderung nicht gerecht.<\/p>\n<p>Besonders negative Auswirkungen auf den Studienalltag haben die angedachten \u00c4nderungen im Studienrecht. In den letzten Wochen hat sich die \u00f6ffentliche Debatte dabei insbesondere um die Einf\u00fchrung einer Mindeststudienleistung gedreht. Im Entwurf sind\u00a0 24 ECTS innerhalb von zwei Studienjahren vorgesehen &#8211; sonst droht die Exmatrikulation. W\u00e4hrend dies f\u00fcr Studierende, die sich Vollzeit auf ein einziges, sinnvoll gestaltetes Studium konzentrieren k\u00f6nnen, tats\u00e4chlich wie eine vergleichsweise niedrige Zahl erscheint, gilt das so leider nicht f\u00fcr andere gro\u00dfe Teile der \u00f6sterreichischen Studierendenlandschaft: \u201cBerufst\u00e4tige, Eltern und andere Studierende mit Betreuungspflichten, sowie Personen mit psychischen Problemen m\u00fcssen in Zukunft f\u00fcrchten, bei zu wenig Fortschritt ihr Studium die n\u00e4chsten 10 Jahre lang nicht mehr studieren zu d\u00fcrfen.\u201d, so Desmond Grossmann. Zus\u00e4tzlich stellt das Vorhaben eine Einschr\u00e4nkung von Lernfreiheit sowie ein Verlust der Flexibilit\u00e4t im Studium dar. Ebenfalls bef\u00fcrchtet die FL\u00d6 durch die Einf\u00fchrung einer Mindeststudienleistung eine Beschr\u00e4nkung von Mehrfachstudien durch die Hintert\u00fcr, da die 24 ECTS pro Studium erbracht werden m\u00fcssen &#8211; was bei mehreren Studien schnell unm\u00f6glich wird und eine Gefahr f\u00fcr die Inter- und Transdisziplinarit\u00e4t im terti\u00e4ren Bildungsbereich bedeutet.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Sch\u00e4rfe entsteht dadurch, dass negative Bewertungen und versp\u00e4tet korrigierte Pr\u00fcfungen nicht in die Studienaktivit\u00e4t einflie\u00dfen. Das Semesterende wird so schnell zur Qual, wenn das Zeugnis nicht fristgerecht eintrudelt und das Damoklesschwert der Exmatrikulation \u00fcber einem schwebt. Dass sich neben Qualit\u00e4t und Strukturierung allein schon die M\u00f6glichkeit zu hinreichendem Studienfortschritt zwischen einzelnen Studien stark unterscheidet, zeigt die Sonderauswertung Studierbarkeit der Studierenden-Sozialerhebung 2019. Zumindest beinhaltet die Novelle hier den Ansatz, den Arbeitsaufwand pro ECTS-Credit besser zu vereinheitlichen. Die Konsequenz <i>Ausschluss aus dem Studium<\/i> dient aber allein der Bereinigung von Statistiken und nimmt keine R\u00fccksicht auf die Lebensrealit\u00e4t der Betroffenen.<\/p>\n<p>Zusammengefasst werfen viele der geplanten \u00c4nderungen kein gutes Licht auf die Vorhaben der t\u00fcrkis-gr\u00fcnen Regierungskoalition. In den n\u00e4chsten Wochen werden die Unabh\u00e4ngigen Fachschaftslisten \u00d6sterreichs auf den Social Media-Kan\u00e4len weiterhin \u00fcber verschiedene Teilaspekte der Novelle berichten. Die FL\u00d6 wird sich auf allen Ebenen f\u00fcr Verbesserungen im Studienrecht einsetzen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Katze ist aus dem Sack und mit ihr die detaillierten Pl\u00e4ne f\u00fcr eine neue Version des Universit\u00e4tsgesetzes. 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